AGBs

  • Veranstalter

    WildnisGemeinschaft
    Verein im Sinne des VereinsG 2002
    Furth 3, A- 5231 Schalchen
    ZVR: 1002062695

    Vereinszweck: siehe Statuten

    Obmann:
    Florian Köhler
    Hoffeld 12, D- 93464 Tiefenbach
    (+49) 172 – 813 38 38
    info(ät)wildnisgemeinschaft.de

    Stellvertreterin:
    Dagmar Haitzinger
    Samerstraße 16, D- 83122 Samerberg
    dagmar.haitzinger(ät)gmx.de
    (+49) 151 – 263 65 887

    Zuständiges Finanzamt:
    Finanzamt Österreich 

    – nachfolgend „Veranstalter“ genannt

  • 2. Anmeldung / Leistungen / Vertragsabschluss
    2.1 Mit der Kursanmeldung eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin- nachfolgend „Teilnehmer“ genannt -bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer durch den Veranstalter angebotenen Veranstaltung an. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der jeweiligen Angebots-Seite. Nach Erhalt der Anmeldung reserviert der Veranstalter für den Teilnehmer einen Platz und sendet dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zur Ausrüstung, Vorbereitung und Anreise zu. Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande. Eine Rechnung über das Honorar bekommt der Teilnehmer vier Wochen vor Seminarbeginn an die vom Teilnehmer angegebene Mailadresse zugeschickt. Die Rechnung ist dann zur Bezahlung fällig. Nebenabreden und Änderungen des jeweiligen vorformulierten Angebots bedürfen stets der Schrift- oder Textform. Andernfalls kommt der Vertrag mit dem Leistungsumfang desjeweiligen vorformulierten Angebots zustande.

    2.2 Der konkrete Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die Veranstaltungen finden überwiegend in der Natur und grundsätzlich unabhängig von der Wetterlage statt. Sofern die Wetterlage keine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung zulässt, fällt die Veranstaltung aus bzw. wird (sofern möglich) auf einen anderen Zeitpunkt verschoben. Es ist stets auf geeignete, der jeweiligen Wetterlage entsprechende Kleidung und Ausrüstung zu achten. Erforderliche weitere Informationen, die nicht in dem jeweiligen Angebot abgedruckt sind, wird der Veranstalter rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn übermitteln.

    2.3 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bereit und in der Lage, die Verantwortung für seine Erfahrungen während der Veranstaltung zu übernehmen und dem entsprechend damit umzugehen.

  • 3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs
    Da die Veranstaltungen in erheblichem Umfang von der Wetterlage abhängen, behält sich der Veranstalter Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind.

  • 4. Zahlungsbedingungen
    Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen, mindestens aber 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Veranstalter.

  • 5. Absage / Abbruch der Veranstaltung
    5.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall die volle Teilnahmegebühr.

    5.2 Muss der Veranstalter aufgrund einer Erkrankung oder anderen Verhinderung, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung absagen, wird ein Ersatztermin für diese Veranstaltung mitgeteilt. Ist der Teilnehmer an diesem Termin verhindert, wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet, jedoch keine darüber hinausgehenden Leistungen.

    5.3 Hat die Veranstaltung bereits begonnen und muss diese aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder aus anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, frühzeitig abgebrochen werden, so wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

  • 6. Widerrufsrecht / Stornoregelung / Rücktritt
    Der Teilnehmer kann seine Anmeldung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich und ohne Begründung widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhält (an die vom Teilnehmer angegebene Mailadresse).

    Eine Stornierung der Anmeldung durch einen Teilnehmer, ohne dass hierfür ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, muss in Schrift- oder Textform gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Hierfür gelten folgende Stornierungsbedingungen:

    – Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
    – Stornierung 4 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Teilnehmergebühr
    – Stornierung 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 90% der Teilnehmergebühr
    – Bei einer Stornierung, die 7 Tage und weniger vor Beginn der Veranstaltung eingeht, können die Kosten für die Verpflegung und Unterbringung für die gesamte Seminarzeit ebenfalls in Rechnung gestellt werden. (diese werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.)

    Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen. Liegt ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor und tritt ein Teilnehmer deswegen vom Veranstaltungsvertrag zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine bereits entstandenen Aufwendungen verlangen. Dem Teilnehmer steht es frei, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Teilnehmer hat dies dem Veranstalter im Voraus anzuzeigen. Dann entfällt die Stornogebühr und der Aufwendungsersatz.

  • 7. Teilnahmebedingungen
    Um für die Teilnehmenden eine unbeschwerte und erlebnisreiche Zeit während der Veranstaltung gewährleisten zu können, möchten wir insbesondere auf folgende Punkte hinweisen:
    – Die Kleidung des Teilnehmers muss dem Wetter angepasst sein. Sie muss aus festem Schuhwerk und wetterfester Kleidung bestehen.
    – (Verpackungs-)Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. wieder mit nach Hause zu nehmen.
    – Wenn wir auf die „grüne Toilette“ gehen, vergraben wir die Papiertaschentücher im Boden. Wir stören die Tierwelt nicht unnötig. Wir reißen nicht unnötig Pflanzen ab und zertreten keine Pilze. Der Betreuer hat Wasser und Desinfektionsmittel vor Ort, um die Hände jederzeit, insbesondere nach dem Toilettengang waschen und desinfizieren zu können.
    – Bei den Veranstaltungen werden stets die jeweils gültigen und von der Regierung / dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegten Regelungen hinsichtlich etwaiger Einschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Hygiene- und Abstandsregeln o.ä. eingehalten.
    – Nach der Veranstaltung wird dringend angeraten, dass sich Teilnehmer selbst und/oder durch den gesetzlichen Vertreter gründlich auf Zecken o.ä. untersuchen.

  • 8. Teilnahme Minderjähriger
    Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Veranstalter von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich (E-Mail genügt) in Kenntnis zu setzen und ihrem Kind ein etwaiges Notfallset mitzugeben. Mit der Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist, an dem Kurs teilzunehmen.

    Vor der Veranstaltung ist dem Veranstalter von Seiten des Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreter eine Telefon- oder Handynummer mitzuteilen, unter der bei Notfällen während der Zeit der Veranstaltung ein Erziehungsberechtigter oder dessen Vertreter erreichbar ist. Wenn sich zeigt, dass eine teilnehmende minderjährige Person bedeutend mehr Betreuung braucht, als der Betreuer leisten kann, und/oder die gesamte Gruppe überfordert, behalten wir uns vor, diese teilnehmende Person in die Betreuung der Eltern zurückzugeben. In diesem Fall findet keine anteilige Erstattung des Camp-Beitrages statt.

  • 9. Gruppenveranstaltungen
    Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe bzw. den Erziehungsberechtigten oder deren Vertretern. Der Veranstalter ist dann lediglich verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendgruppen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

     
  • 10. Haftung
    Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko, der Veranstalter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Rucksäcke, Bekleidungsstücke, Zubehör u.a.). Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern empfohlen. Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Veranstaltungen teilzunehmen. Ausnahmen bedingt durch Krankheit, Behinderung, medizinische Medikamente, usw. müssen im Vorfeld mitgeteilt werden. Die Leiter und Helfer der Veranstaltungen werden besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu minimieren.

    Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle von dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen hierzu gegebenen Hinweise zu beachten und den Anweisungen Folge zu leisten. Entsprechende Einweisungen der Teilnehmer finden zu Beginn der Veranstaltungen, bzw. vor dem Umgang mit potentiellen Gefahren, wie z.B. Sägen, Äxten, Schnitzmessern oder Feuer statt. Der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist sich bewusst, dass die Teilnahme an den Veranstaltungen – trotz sicherer Bedingungen – Gefahren mit sich bringen kann und übernimmt dafür die volle Verantwortung. Hierzu zählen insbesondere Risiken wie Verletzungen, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum (z.B. Beschädigung der Kleidung durch Feuer/Risse etc.) und auch die soeben genannten Risiken, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.

    Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden. Dies gilt auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die ihm/ihr von mir leihweise überlassen wurden. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Anreise zum Veranstaltungsort und für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmer übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen missachtet werden. Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung besteht kein Recht auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

    Die Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Organisator oder den Kursleiter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahmen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen. Die Beschränkung sowie der Ausschluss der Haftung des Veranstalters gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit haftet der Veranstalter uneingeschränkt bei Vorsatz und Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen).

  • 11. Höhere Gewalt
    Sofern die Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Veranstaltungsvertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

  • 12. Sonstiges
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • [Furth, Mai 2024]